Mit Beschluss vom 27. September 2019 hat das Parlament einer Änderung des Jagdgesetzes (JSG; 17.052) zugestimmt und den Bundesrat beauftragt, die zugehörenden Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens können interessierte Parteien zur Revision der Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 9. September 2020.
Gegen das Jagdgesetz wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Das Datum der Volksabstimmung zum Jagdgesetz ist der 27. September 2020. Bei einer Ablehnung des Jagdgesetzes durch das Volk würde die Verordnungsänderung hinfällig.
Im Rahmen der Revision des Jagdgesetzes findet auch eine Teilrevision der Wasser- und Zugvogelschutzverordnung statt (WZVV). Die WZVV wurde gestützt auf Artikel 11 des Jagdgesetzes erlassen und regelt 38 Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung.
Die Revision sieht in Art. 5 Abs. 1 Bst. g WZVV vor, dass das Stand-Up-Paddeln (nachfolgend auch «SUP») in allen Reservaten explizit verboten werden soll. Dies zusätzlich zu den bereits explizit verbotenen Drachensegelbrettern oder «ähnlichen Geräten» sowie dem Betrieb von Modellbooten.
Gemäss BAFU sei das neu explizite Verbot des SUP bloss eine Präzisierung des bereits bestehenden Verbotes, welches gemäss unserem Verständnis im Jahr 2009 erlassen wurde. Siehe dazu Dokumente unter «Downloads & Links» auf unserer Homepage. Es wurde im 2009 bezweckt, Kitesurfer und ähnlich wirkende Geräte (schnell, wendig oder lärmig) in Wasser- und Zugvogelreservaten zu verbieten.
Gemäss unserem Verständnis sind somit neben den explizit erwähnten SUP’s und Kitesurfer alle Geräte mit ähnlicher Störwirkung verboten, d.h. alle Geräte, welche schnell, wendig oder lärmig sind. Dies betrifft Gebiete wie: Greifen- und Pfäffikersee, Aare bei Solothurn, praktisch gesamtes Seeufer und alle Flüsse des Kantons Genf, Seebecken von Yverdon und Thun, und viele andere beliebte und belebte Wasserflächen. Die Liste der Reservate findet sich hier.
Sind demnach auch Motorboote und viele andere Schiffe verboten? Gemäss WZVV-Objektblättern ist die Schifffahrt, zu der auch SUP und Kitesurfen gehört, grundsätzlich nur in den Reservaten der Kategorie I und II explizit eingeschränkt. Ausnahmen können erlassen werden. In den Reservaten der Kategorie III bis V finden sich praktisch keine Einschränkungen zur Schifffahrt.
Zum Störpotential von Motorbooten schreibt der Bayerische Landesbund für Vogelschutz («LBV»): «Die Wasservögel reagierten lediglich auf motorisierte Boote noch sensibler als auf Stand Up Paddling.» Diese Aussage findet leider jedoch keine Erwähnung, als Birdlife dem SUP eine besondere Störwirkung attestiert und aus denselben Unterlagen des LBV zitiert.
Wir möchten unsere Stellungnahme, welche wir bis 9. September an das BAFU einreichen werden, möglichst faktenbasiert formuliert haben. Aus diesen Gründen stellen wir den aktuellen Entwurf hiermit öffentlich online und laden Medien, Juristen, Vogelschützer, Befürworter und Gegner des Jagdgesetzes sowie alle anderen interessierten Parteien ein, uns dazu Bemerkungen zu senden. So können wir eine möglichst ausgewogene Vernehmlassung einreichen.
ProWatersports Jagd-Vernehmlassung Entwurf 200820 (Word Doc)
ProWatersports Jagd-Vernehmlassung Entwurf 200820 (PDF)
Gemäss Bundesamt für Umwelt haben Privatpersonen das Recht, Stellungnahmen einzureichen. Das BAFU hat bereits viele Stellungnahmen von Privatpersonen erhalten.
Diese Stellungnahmen haben jedoch viel weniger Gewicht als diejenige von Vereinen.
Für all jene die unser Anliegen unterstützen möchte, würde es am meisten bringen zu schauen, ob Du einen guten Draht zu einer der gelisteten Organisationen hast.
Versuche sie zu bewegen, eine Stellungnahme in unserem Sinne abzugeben.