Was wir tun

Bis zur Vernehmlassung der Jagdverordnung (9. September 2020):

  • Rechtliche Analyse der aktuellen Situation und der vorgeschlagenen Anpassungen
  • Erstellung eines Vernehmlassungsentwurfs
  • Erstellung einer Liste von interessierten Personen und Medien
  • Kontaktierung von über 100 interessierten Kreisen, bestehend aus kantonalen Verwaltungen, nationale politische Parteien, Sportverbände, Umweltschutzverbände, sonstige interessierte Parteien
  • Information der Industrie über das bevorstehende Verbot
  • Aufbau und Pflege einer Homepage und eine Social Media Auftritts mit aktuellen Informationen
  • Kommunikation mit den Bundesämtern
  • Information der Medien, Beantwortung von Medienanfragen

Bis zur Abstimmung des Jagdgesetztes (27. September 2020):

  • Informationskampagne in der Bevölkerung zur Sensibilisierung auf das bevorstehende explizite SUP-Verbot
  • Medienkommunikation

Nach der Abstimmung zum Jagdgesetz

  • Sich dafür einsetzen, dass die Verordnung so umgesetzt wird, dass alle Wassersportarten gleichbehandelt werden