Vernehmlassung Jagdverordnung: Nein zum ungerechten und teuren expliziten SUP-Verbot

Am 27. September 2020 stimmt das Schweizer Volk über das Jagdgesetz ab. In einem Vernehmlassungsverfahren zur Jagdverordnung werden auch Änderungen der Wasser- und Zugvogelschutzverordung («WZVV») vorgeschlagen. Gemäss Verordnungsentwurf wird das Stand-Up-Paddling («SUP») explizit in allen WZVV-Reservaten verboten. Dies zusätzlich zu den Kitesurfern und Geräten mit ähnlichem Störpotential. Die restliche Schifffahrt wird nicht explizit verboten. Pro Watersports Schweiz wehrt sich gegen diese Ungleichbehandlung.

Bis 9. September 2020 findet ein Vernehmlassungsverfahren zur Jagdverordnung statt. Zusätzlich sind Änderungen in anderen Erlassen wie bspw. der WZVV vorgesehen. Im Verordnungsentwurf wird folgende Änderung von Art. 5 Abs. 1 Bst. g WZVV vorgeschlagen (Änderungen unterstrichen):

Das Fahren mit Brettern zum Stand Up-Paddeln, mit Drachensegelbrettern oder ähnlichen Geräten und sowie der Betrieb von Modellbooten sind verboten; die Kantone können Ausnahmen bewilligen.

Welche Einschränkungen resultieren daraus?
Jedes WZVV-Reservat ist in bis zu 5 Teilgebietskategorien unterteilt. In den Kategorien I und II ist die Schifffahrt (SUP und Kitesurfer sind juristisch gesehen auch Schiffe) bereits jetzt verboten oder eingeschränkt, während in den Kategorien III bis V mit Ausnahmen (bspw. winterliches Wassersportverbot im Ermatingerbecken) keine Einschränkungen der Schifffahrt bestehen. Beliebte Seeflächen der Kategorie III, auf welchen ein explizites Kitesurf und SUP Verbot gelten wird, umfassen beispielsweise die nachfolgenden Gewässer:

  • Aare bei Solothurn
  • Gesamter Pfäffiker- und Greifensee
  • Rorschacher Bucht / Arbon
  • Seebecken Thun (Kanderdelta)
  • Seebecken vor Yverdon
  • Seebecken vor Vevey, Montreux und Villeneuve (les Grangettes)
  • Seebecken vor Genf, Ufer des Genfersees bis Versoix und bis Hermanence, die Flüsse Rhone, Allondon, und Laire
  • Seefläche vor dem Nationalen Jugendsportzentrum Tenero CST
  • Seefläche vor Flughafen Altenrhein
  • St. Petersinsel im Bielersee
  • Südliches (Salavaux) und nördliches (Chablais) Seebecken des Murtensees
  • Teil des Hafenbeckens von St. Blaise
  • Wohlensee bei Bern
  • Zürich-Obersee: Guntliweid bis Bätzimatt

Da SUP’s gemäss BAFU von den Vögeln als besondere Gefahr wahrgenommen und eine ähnliche Störwirkung wie Drachensegelbretter (Kitesurfer) aufweisen würden, stelle es kein neues Verbot dar.
SUP seien bereits nach geltendem Recht als ähnliche Geräte verboten. Ähnliche Geräte wurden im Jahr 2009 mit der Umschreibung «schnell, wendig oder lärmig» verboten.

Das explizite Verbot des SUP ist aus unserer Sicht dennoch eine massive Änderung. Das implizite Verbot als «ähnliches Gerät» wurde bislang gemäss unseren Informationen in keinem Teilgebiet der Kategorien III bis V umgesetzt. Auch führt der Begriff «ähnliche Geräte» aus unserer Sicht zu einer Rechtsunsicherheit, denn es ist nicht klar, welche Schiffe sonst noch verboten sind. Da gemäss unserer Analyse wissenschaftlich nicht belegt ist, dass Kitesurfer / SUPs eine massiv grössere Bedrohung für Vögel darstellen als andere Schiffe, könnten viele andere Schiffe auch verboten sein.

Welche Möglichkeiten gibt es zur Milderung der Einschränkungen?
Neu sind kantonale Ausnahmen explizit vorgesehen, wobei sich der erläuternde Bericht zu den Verfahren nicht äussert. Es ist zu erwarten, dass die Durchführung von Bewilligungsverfahren in den 17 betroffenen Kantonen zu unnötigen Kosten und einer Erhöhung der Staatsquote führt.

Was ist der Grund für das explizite Verbot und was wären mögliche Alternativen?
Eine Erklärung für das explizite Verbot könnte der Versuch sein, kumulative Effekte einzudämmen. Kumulativ deshalb, weil Kitesurfer und SUP kaum bestehende Schiffe ersetzen, sondern zusätzlichen Nutzungsdruck auf die Reservate generieren. Aus unserer Sicht wäre eine Gleichbehandlung aller Wassersportarten und Schiffe gerechter und wohl auch im Sinne des Vogelschutzes eine bessere Lösung als der aktuelle Vorschlag.

Pro Watersports Schweiz setzt sich für die Gleichstellung aller Wassersportarten in der Schweiz ein. Interessierte Kreise können den Verein mit Spenden an: Pro Watersports Schweiz, 5200 Brugg, IBAN CH27 0900 0000 1544 0765 5 unterstützen.